Rechtsprechung
LG Bielefeld, 16.03.2006 - 3221 b E H 68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Ehrenamt eines Schöffen; Voraussetzungen für die Streichung eines Schöffen von der Schöffenliste gem. § 52 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Streichung einer Schöffin aus der Schöffenliste wegen des Tragens eines Kopftuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- humanistische-union.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Richterinnen mit Kopftuch
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3014
Wird zitiert von ...
- KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Besetzungsrüge in Strafverfahren: Mitwirkung einer kopftuchtragenden Schöffin
Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (…so auch Groh, a.a.O., S. 1026;… Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014;… Gittermann, a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, …